Förderung
Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag - die sogenannte Kofinanzierung - bestreitet der Projektträger bzw. die Projektträgerin selbst.
Alle im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - können ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.
Alle im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - können ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.
Hinweise zur Naturparkförderung allgemein
Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags zur vorgegebenen Antragsfrist bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin bei Bewilligung einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller bzw. die Antragstellerin erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis Ende des aktuellen Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger bzw. die Projektträgerin den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Bei der Naturpark-Geschäftsstelle und dem Regierungspräsidium werden der Verwendungsnachweis (Zahlantrag) und die Maßnahme vor Ort geprüft. Schließlich wird die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg veranlasst.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis Ende des aktuellen Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger bzw. die Projektträgerin den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Bei der Naturpark-Geschäftsstelle und dem Regierungspräsidium werden der Verwendungsnachweis (Zahlantrag) und die Maßnahme vor Ort geprüft. Schließlich wird die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg veranlasst.
Hinweise zur Naturpark-Förderung 2023: Neue GAP-Förderperiode 2023 bis 2027
Aussetzung der Förderung im Jahr 2023 für externe Anträge
Der Start der neuen EU-Förderperiode ab 2023 verzögert sich leider stark, weil es noch bundesweiter und EU-Absprachen bedarf. Somit ist erst gegen Ende des Jahres 2023 mit der Vorlage der neuen Richtlinie und Formulare sowie auch den neuen Mitteln zu rechnen. Deshalb muss die Förderung für externe Anträge für das Jahr 2023 ausgesetzt werden.
Entsprechend verschiebt sich unsere jährliche Infoveranstaltung zur Naturpark-Förderung. Der Termin hierfür wird festgesetzt, sobald die Freigabe der Dokumente, Richtlinie und Mittel für die neue GAP seitens Land und EU erteilt ist.
Wir gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2024 die Förderung wieder im gewohnten Rahmen weitergeht und freuen uns schon jetzt auf neue, interessante Projekte. Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen etc. für geplante Projekte 2024 beraten lassen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle des Naturparks auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Abwicklung von Zahlanträgen bzw. Auszahlungen aus der alten Förderperiode MEPL III
Die Zahlanträge zu genehmigten Projekten aus dem MEPL III müssen bis Ende 2024 bei der Naturpark-Geschäftsstelle eingereicht werden, um die Auszahlung bis Ende 2025 zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie hierzu auch immer eventuelle Änderungen, welche vor Einreichung des Zahlantrags aufgezeigt/beantragt und genehmigt werden müssen.
Ansprechpartnerin: Regina Melch
E-Mail:
Tel.: 07676 9336-13.
Telefonzeiten in der Regel Dienstag bis Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr
Der Start der neuen EU-Förderperiode ab 2023 verzögert sich leider stark, weil es noch bundesweiter und EU-Absprachen bedarf. Somit ist erst gegen Ende des Jahres 2023 mit der Vorlage der neuen Richtlinie und Formulare sowie auch den neuen Mitteln zu rechnen. Deshalb muss die Förderung für externe Anträge für das Jahr 2023 ausgesetzt werden.
Entsprechend verschiebt sich unsere jährliche Infoveranstaltung zur Naturpark-Förderung. Der Termin hierfür wird festgesetzt, sobald die Freigabe der Dokumente, Richtlinie und Mittel für die neue GAP seitens Land und EU erteilt ist.
Wir gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2024 die Förderung wieder im gewohnten Rahmen weitergeht und freuen uns schon jetzt auf neue, interessante Projekte. Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen etc. für geplante Projekte 2024 beraten lassen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle des Naturparks auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Abwicklung von Zahlanträgen bzw. Auszahlungen aus der alten Förderperiode MEPL III
Die Zahlanträge zu genehmigten Projekten aus dem MEPL III müssen bis Ende 2024 bei der Naturpark-Geschäftsstelle eingereicht werden, um die Auszahlung bis Ende 2025 zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie hierzu auch immer eventuelle Änderungen, welche vor Einreichung des Zahlantrags aufgezeigt/beantragt und genehmigt werden müssen.
Ansprechpartnerin: Regina Melch
E-Mail:
Tel.: 07676 9336-13.
Telefonzeiten in der Regel Dienstag bis Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr
Fördermittel
Die Projekte des Naturparks Südschwarzwald werden gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Lotterie Glücksspirale, manche zusätzlich mit Mitteln der Europäischen Union (ELER).
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Geförderte Projekte
- Naturpark-Projektliste ab 2016
(PDF Datei - 214 KB)
Hier finden Sie die Naturpark-eigenen Projekte (seit 2016) und alle beantragten Maßnahmen im Naturpark Südschwarzwald als Download.
Informationen Naturpark-Förderung 2022/23
- Präsentation Informationsveranstaltung zur Förderung 2022
(PDF Datei - 2,03 MB)
Auswahlkriterien für die Priorisierung von EU-kofinanzierten Förderanträgen
- Priorisierungsliste
(PDF Datei - 1,07 MB)
Förderbestimmungen / Merkblätter
- Förderrichtlinie aktuell
(PDF Datei - 55 KB) - Merkblatt Kürzungen und Sanktionen
(PDF Datei - 330 KB) - Merkblatt Vergabe
(PDF Datei - 157 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Personen (Stand: 2019)
(PDF Datei - 62 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (Stand: 2019)
(PDF Datei - 62 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen an Institutionen
(PDF Datei - 17 KB)
Förderhinweise
- Vorgaben zur Erstellung von Broschüren, Tafeln etc.
(PDF Datei - 72 KB) - Merkblatt Informations- und Publizitätsmaßnahmen
(PDF Datei - 662 KB) - Vorlage Publizitätsmaßnahmen (Poster)
(Word-Datei - 708 KB)
Wichtige Dokumente für den Förderantrag
Die unten aufgeführten Dokumenten (Word- bzw. Excel-Dateien) können Sie direkt am PC ausfüllen.
- Antragsformular aktuell
(PDF Datei - 1,81 MB) - Erläuterungsblatt zum Antragsformular
(PDF Datei - 85 KB) - Antrag Unternehmensnummer
(Microsoft Excel Tabelle - 58 KB) - Formular Projektbeschreibung
(Word-Datei - 27 KB) - Formular Kostenkalkulation Preisvergleich
(Microsoft Excel Tabelle - 37 KB) - Musterformular Kostenkalkulation Preisvergleich
(PDF Datei - 149 KB) - Formular Zeichnungsberechtigung
(Word-Datei - 20 KB) - Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Antrag
(PDF Datei - 122 KB)
Erforderliche Dokumente finden Sie auch im Förderwegweiser:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Naturparke+_+Foerderantraege_+Unterlagen+_2014_2020_
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Naturparke+_+Foerderantraege_+Unterlagen+_2014_2020_
Wichtige Dokumente für den Verwendungsnachweis
- Belegliste EU mit Erläuterung (für Projekte über 10.000 Euro Förderung)
(Microsoft Excel Tabelle - 35 KB) - Rechnungszusammenstellung
(Microsoft Excel Tabelle - 33 KB) - Nachweis Ehrenamt
(Word-Datei - 44 KB) - Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Verwendungsnachweis/Zahlantrag
(PDF Datei - 104 KB)
Hinweise für die Erstellung von Broschüren, Flyern oder Tafeln
- Merkblatt für die Erstellung von Info-Tafeln
(PDF Datei - 1,87 MB) - Merkblatt Vorgaben für die Erstellung von Printmedien und Beschilderungen
(PDF Datei - 77 KB)