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Albsteig Schwarzwald © Klaus Peter Kappest

Förderung

Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag - die sogenannte Kofinanzierung - bestreitet der Projektträger bzw. die Projektträgerin selbst.

Alle im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - können ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.

Hinweise zur Naturparkförderung allgemein

Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags zur vorgegebenen Antragsfrist bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin bei Bewilligung einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller bzw. die Antragstellerin erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Alle Maßnahmen sind in der Regel bis Ende des aktuellen Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger bzw. die Projektträgerin den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Bei der Naturpark-Geschäftsstelle und dem Regierungspräsidium werden der Verwendungsnachweis (Zahlantrag) und die Maßnahme vor Ort geprüft. Schließlich wird die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg veranlasst.

Hinweise zur Naturpark-Förderung 2023: Neue GAP-Förderperiode 2023 bis 2027

Aussetzung der Förderung im Jahr 2023 für externe Anträge

Der Start der neuen EU-Förderperiode ab 2023 verzögert sich leider stark, weil es noch bundesweiter und EU-Absprachen bedarf. Somit ist erst gegen Ende des Jahres 2023 mit der Vorlage der neuen Richtlinie und Formulare sowie auch den neuen Mitteln zu rechnen. Deshalb muss die Förderung für externe Anträge für das Jahr 2023 ausgesetzt werden.

Entsprechend verschiebt sich unsere jährliche Infoveranstaltung zur Naturpark-Förderung. Der Termin hierfür wird festgesetzt, sobald die Freigabe der Dokumente, Richtlinie und Mittel für die neue GAP seitens Land und EU erteilt ist.

Wir gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2024 die Förderung wieder im gewohnten Rahmen weitergeht und freuen uns schon jetzt auf neue, interessante Projekte. Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen etc. für geplante Projekte 2024 beraten lassen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle des Naturparks auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Abwicklung von Zahlanträgen bzw. Auszahlungen aus der alten Förderperiode MEPL III

Die Zahlanträge zu genehmigten Projekten aus dem MEPL III müssen bis Ende 2024 bei der Naturpark-Geschäftsstelle eingereicht werden, um die Auszahlung bis Ende 2025 zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie hierzu auch immer eventuelle Änderungen, welche vor Einreichung des Zahlantrags aufgezeigt/beantragt und genehmigt werden müssen.

Ansprechpartnerin: Regina Melch
E-Mail:
Tel.: 07676 9336-13.
Telefonzeiten in der Regel Dienstag bis Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr

Fördermittel

Landeswappen Baden-Württemberg
Die Projekte des Naturparks Südschwarzwald werden gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Lotterie Glücksspirale, manche zusätzlich mit Mitteln der Europäischen Union (ELER).
Logos EU, Lotterie Glücksspirale und QR-COde MEPL III
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Geförderte Projekte

Hier finden Sie die Naturpark-eigenen Projekte (seit 2016) und alle beantragten Maßnahmen im Naturpark Südschwarzwald als Download.

Informationen Naturpark-Förderung 2022/23

Auswahlkriterien für die Priorisierung von EU-kofinanzierten Förderanträgen

Förderbestimmungen / Merkblätter

Förderhinweise

Wichtige Dokumente für den Förderantrag

Die unten aufgeführten Dokumenten (Word- bzw. Excel-Dateien) können Sie direkt am PC ausfüllen.

Wichtige Dokumente für den Verwendungsnachweis

Hinweise für die Erstellung von Broschüren, Flyern oder Tafeln

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