Förderung

Wichtige Hinweise und Dokumente zur Naturparkförderung

Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im Ländlichen Raum. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag – die sogenannte Kofinanzierung – bestreitet der Projektträger selbst.

Jeder im Naturpark kann – ob Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung – ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt.

Korrekter Ablauf einer Maßnahme mit Naturparkförderung

Eine Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 4. Oktober eines jeden Jahres. Nach einer Prüfung des Antrags durch die Naturpark-Geschäftsstelle erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf er erst jetzt mit der Durchführung der Maßnahmen beginnen. Unter Umständen kann jedoch ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Alle Maßnahmen sind in der Regel bis zum 15. Oktober desselben Jahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark kontrolliert den Verwendungsnachweis sowie die Maßnahme vor Ort und zahlt schließlich die Fördergelder aus.

Für das Jahr 2010 möchen wir Ihnen erneut Hinweise zu Schwerpunkten der Planungen und Aktivitäten im Naturpark geben. Welche Schwerpunkte das sind, erfahren Sie im Projektbrief 2010.

Fördergelder

Landeswappen Baden-Württemberg

Die Projekte des Naturparks Südschwarzwald werden gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER).

Förderbestimmungen

Wichtige Dokumente für den Förderantrag

Hinweis: Den Förderantrag können Sie direkt im PDF ausfüllen und an uns senden. Bitte setzen Sie sich vor Stellung eines Antrags mit uns in Verbindung!



 
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