Förderung
Wichtige Hinweise und Dokumente zur Naturparkförderung
Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag – die sogenannte Kofinanzierung – bestreitet der Projektträger selbst.
Jeder im Naturpark kann – ob Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung – ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt.
Korrekter Ablauf einer Maßnahme mit Naturparkförderung
Die Naturparkförderung 2013 beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 5. November 2012. Nach einer Prüfung des Antrags durch die Naturpark-Geschäftsstelle erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf er erst jetzt mit der Durchführung der Maßnahmen beginnen. Unter Umständen kann jedoch ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis zum 15. Oktober desselben Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark kontrolliert den Verwendungsnachweis sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Für das Jahr 2013 möchten wir Ihnen erneut Hinweise zu Schwerpunkten der Planung und Aktivitäten im Naturpark geben. Welche Schwerpunkte das sind, erfahren Sie im Projektbrief 2013 (PDF-Download).
Informationsveranstaltung
Die Folienpräsentation der diesjährigen Infoveranstaltung vom 21.09. finden Sie hier als PDF-Download.
Förderbestimmungen / Merkblätter
- Förderrichtlinie (PDF-Dokument)
- Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Antrag (PDF-Dokument)
- Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Verwendungsnachweis (PDF-Dokument)
- Merkblatt Sanktionen (PDF-Dokument)
- Merkblatt Informations- und Publizitätsmaßnahmen (PDF-Dokument)
- Merkblatt Vorgaben für die Erstellung von Printmedien und Beschilderungen (PDF-Dokument)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Personen (Stand: 01.01.2012) (PDF-Dokument)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (Stand: 01.01.2012) (PDF-Dokument)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen an Institutionen (PDF-Dokument)
Wichtige Dokumente für den Förderantrag
Die unten aufgeführten Dokumenten (Word- bzw. Excel-Dateien) können Sie direkt am PC ausfüllen.
- Naturpark -Förderantrag 2013 (Word-Dokument)
- Antrag Unternehmensnummer
- Formular Angebotsvergleich (Excel-Tabelle)
Naturpark Südschwarzwald
